WIR MACHEN IHRE TECHNIK LEICHT VERSTÄNDLICH WE MAKE YOUR ENGINEERING COMPREHENSIBLE
Alle zum Einbau in eine Maschine oder eine Anlage vorgesehenen Maschinen und Geräte müssen CE-konform sein und dürfen EU-weit nur mit einer authentischen CE-Hersteller-Erklärung (bzw. Einbauerklärung nach der seit Ende 2009 gültigen neuen Maschinenrichtlinie) in Verkehr gebracht werden.
Mit einer CE-Hersteller-Erklärung, die wir für Sie aufsetzen und in die Handbücher integrieren, zeigen Sie an, daß in einem Verfahren zur CE-Konformitätsbewertung alle Schritte zur Erfüllung der CE-Richtlinien durchgeführt wurden.
Das Konformitätsbewertungsverfahren führen wir auf Wunsch für Sie durch. Wir erstellen Ihnen zusätzlich gerne einen individuellen Bearbeitungs-Musterbogen, nach dem Sie die CE-Konformität künftiger Projekte selber bewerten können.
Zwei besonders wichtige Punkte: Niemand darf eine Maschine oder einen technischen Gegenstand zum Einbau in Verkehr bringen, ohne daß zuvor u.a. eine Risikobeurteilung durchgeführt und die vermeidbaren Gefahrenherde ausgeschaltet wurden. Außerdem muß vom Unterlieferanten oder vom Endlieferanten eine verständliche Betriebsanleitung für den Benutzer erstellt werden.